Stellungnahme: Mietendeckel Adé? Besetzen – Enteignen – Vergesellschaften: Jetzt erst Recht!
Gestern entschied das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe, dass der Berliner Mietendeckel nichtig sei. Begründung dieser Entscheidung ist, dass nicht Bundesländer, sondern der Bund alleine über die Gesetzgebungsbefugnis verfügen würde. Diese Entscheidung hat zur Folge, dass tausende von Mieter:innen, die seit mehr als einem Jahr weniger Miete zahlen, nun erneut über eine …